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Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe
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Thomas
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Beitrag: #1
Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

-> siehe dazu die Einleitung hier <-

Punkt 1: Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

In der aktuellen Bootsregel hat sich mit der 2008 ergänzten Formulierung doch eine im Grunde falsche / unstimmige Formulierung eingeschlichen:

Aktueller Text:
(5) Die Kielflosse mit dem Ballastgewicht darf eine Länge ab tiefsten Punkt vom Unterwasserschiff zur Konstruktionswasserline von max. 135 mm nicht überschreiten. Formgebung, Material und Gewicht sind freigestellt. Am segelfertigen Boot darf nur ein Kiel montiert sein. Die Anzahl von Austauschkielen ist freigestellt.

Schlechte Formulierung: … ab tiefsten Punkt vom Unterwasserschiff zur Konstruktionswasserline von max. 135 mm

Es ist glaube ich allen klar, was damit gemeint ist, aber eigentlich steht da etwas überspitzt, das der Abstand von Wasserlinie zu Rumpfboden eben nicht größer als 135 mm sein darf….

Aufgefallen ist das Gerd Mentges (ex DSV-RC-Segeln Obmann) vor einiger Zeit. Habs etwas liegen gelassen, weil ich an der Bootsregel nicht einfach mal so was umändern möchte und ich dazu auch noch eine andere Frage an Euch habe, die bei mir so etwas rumschlummer(t)n...

Aber erstmal zu der Formulierung:

Vorschlag Gerd Mentges:

"Die Kielflosse mit dem Ballastgewicht darf eine Länge von max. 135 mm nicht überschreiten, gemessen vom tiefsten Punkt des Unterwasserschiffs, ermittelt parallel zur Konstruktionswasserlinie, bis zum tiefsten Punkt des Kiels bei Schwimmlage des Bootes auf Konstruktionswasserline."

Problem: Eine Konstruktions-Wasserlinie ist m. W. immer nur auf die Wasserlage mit dem Standard-Bausatz-Kiel (370g Blei) ausgelegt – bei schweren Kielen ist die Wasserlinie aber anders, hinten tiefer.

--> mein Vorschlag:

Der Kiel, bestehend aus Kielflosse mit dem Ballastgewicht, darf eine Länge (Tiefe) von max. 135 mm nicht überschreiten.
Die Länge wird gemessen vom tiefsten Punkt des Unterwasserschiff (ermittelt zur Wasserlinie des Bootes mit dem betreffenden Kiel) bis zum tiefsten Punkt des Kiels (ermittelt zur Wasserlinie des Bootes mit dem betreffenden Kiel)."

oder

Der Kiel, bestehend aus Kielflosse mit dem Ballastgewicht, darf eine Länge (Tiefe) von max. 135 mm nicht überschreiten.
Die Länge wird gemessen vom tiefsten Punkt des Unterwasserschiff bis zum tiefsten Punkt des Kiels. Die beiden Messpunkten werden zur Wasserlinie des mit dem jeweiligen Kiel versehenen, segelklaren Bootes ermittelt.

oder
?

Vorschläge?


Gruß
Thomas

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2013 11:58 von Thomas.

21.10.2013 11:56
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A-55
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Beitrag: #2
RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Hi,

wer will und kann die richtige Wasserlinie bei einem Wettbewerb nachmessen?

Ich würde als Bezugskannte den Schwertkasten nehmen und den Abstand von 135 mm hierzu definieren.

Alles andere sind Spitzfindigkeiten die nichts bringen außer Streit im Falle einer Vermessung.

Mfg

Udo


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GER A-55
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21.10.2013 17:32
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Xypaja
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Beitrag: #3
RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Hallo Thomas,

ich denke man sollte/ kann nicht die Schwimmlage des Bootes nehmen. Die ändert sich ja auch durch Verwendung z.B. anderer Akkus.

Der Text könnte evtl. so lauten:

„Die Länge der Kielflosse mit dem Ballastgewicht muss zwischen zwei Linien passen, die 135mm auseinander liegen und  parallel zur Konstruktionswasserlinie verlaufen. Die oberste Linie berührt dabei den tiefsten Punkt des parallel zur Konstruktionswasserlinie ausgerichteten Rumpfes. „

Das entspricht dem Entwurf von Gerd Mentges mit anderen Worten…


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21.10.2013 18:20
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GER30
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Beitrag: #4
RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Hallo Thomas,

die Idee von Udo finde ich gut, denn damit hätte man eine einfache Kontrollmöglichkeit.
Das mit der Wasserlinie als Bezugsgröße ist ja nicht so ganz einfach.
Es kommt in einem Wettbewerb darauf an, die regelkonforme Ausführung des Bootes "schnell mal" prüfen zu können.

Ich gehe mal davon aus, dass Graupner-Kielflossen weiterhin erhältlich sind und würde, um da weitere Probleme zu vermeiden, deren Verwendung vorschreiben. Daher würde ich etwa so formulieren:

"(5)  Als Kielflosse dürfen nur die Originalteile Nr. xxx und xxx verwendet werden. Die Bleibombe mus eine zylindrische Form aufweisen, Durchmesser und Länge sind freigestellt. Am segelfertigen Boot darf nur ein Kiel montiert sein. Die Anzahl von Austauschkielen ist freigestellt. Im Messbereich (Vorder- bis Hinterkante des Kielkastens) und gemessen im rechten Winkel davon darf der maximale Abstand der Kielunterkante (Unterseite der Bleibombe) 135 mm betragen. Das Montageprinzip von Kielflosse und Bleibombe muss der Vorgabe des Original - Bauplanes folgen. Das Gewicht des Kieles ist freigestellt."

Wenn dann jemand mit extremen Anstellwinkeln arbeiten möchte, was nach meiner Vorstellung dass einzige ist, was noch geht bei der Formulierung:  - bitte schön.

Gruß
Martin


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2013 18:50 von GER30.

21.10.2013 18:47
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Tobias H.
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Beitrag: #5
RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Hallo,

den Textvorschlag von Frank finde ich super. 07respekt

Gruß
Tobias

Edit: Dieser Teil muss natürlich noch an den vorgeschlagenen Text von Frank angehängt werden:

Formgebung, Material und Gewicht sind freigestellt. Am segelfertigen Boot darf nur ein Kiel montiert sein. Die Anzahl von Austauschkielen ist freigestellt.


cMM GER 727, Graupner MC-12, 82, 83, 84, 85, 89, 90

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2013 19:06 von Tobias H..

21.10.2013 19:03
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eMMa
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Beitrag: #6
RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Bretone schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass Graupner-Kielflossen weiterhin erhältlich sind und würde, um da weitere Probleme zu vermeiden, deren Verwendung vorschreiben. Daher würde ich etwa so formulieren:

"(5)  Als Kielflosse dürfen nur die Originalteile Nr. xxx und xxx verwendet werden. Die Bleibombe mus eine zylindrische Form aufweisen, Durchmesser und Länge sind freigestellt. Am segelfertigen Boot darf nur ein Kiel montiert sein. Die Anzahl von Austauschkielen ist freigestellt. Im Messbereich (Vorder- bis Hinterkante des Kielkastens) und gemessen im rechten Winkel davon darf der maximale Abstand der Kielunterkante (Unterseite der Bleibombe) 135 mm betragen. Das Montageprinzip von Kielflosse und Bleibombe muss der Vorgabe des Original - Bauplanes folgen. Das Gewicht des Kieles ist freigestellt."


Entschieden Dagegen!!! Bitte keine inhaltlichen Verschärfungen.
Dann bist du ganz schnell bei MMi-Vorschriften und kannst auch nur Graupner/SJ-Ballastgewichte zulassen.
Dann habe ich keinen legalen Kiel.
Ich würde hier nur eine definitorische Klarstellung im Sinne der leichteren Kontrollierbarkeit vornehmen. Ich will basteln und segeln und nicht kontrollieren, messen und feilschen.
Wenn ich das Thema richtig verstanden habe, geht es hier NUR um die Kieltiefen-Definition. OderSchulter
Martin


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2013 19:09 von eMMa.

21.10.2013 19:06
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GER30
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Beitrag: #7
RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Ist ein Diskussionsvorschlag.
Von Gaupner-Gewichten habe ich nix geschrieben!
Allerdings hält sich die Zahl der Kielflossen-Eigenkonstruktionen doch in sehr überschauberen Größen.

Wichtig ist mir, eine einfach kontrollierbare Regel zu haben.
Die Gesamtlänge des Kieles ist zwar angesichts der bei uns freien Kielgewichte nicht so relevant wie bei MMI, aber dennoch eine wichtige Größe.
Die Meßlehre bei MMI (aber mit ner Ausrichtung wie beschrieben) ist so eine einfache Kontrolle, die dann auch mit anderen Bomben funktioniert.


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21.10.2013 19:15
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Moin Moin
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Beitrag: #8
RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Moin Moin,
möchte mich eMMa`s Einwänden anschließen!
Die Definition "(5)  Als Kielflosse dürfen nur die Originalteile Nr. xxx und xxx verwendet werden." finde ich nicht gut.
Das würde die Anzahl regelkonformer Kiele sicherlich nicht nur bei mir erheblich reduzieren.
Außerdem geht es hier ja auch darum, sich etwas unabhängiger von einem einzigen Lieferanten zu machen und wäre damit kontraproduktiv.
VG Bodo


Bodo Flintrop, rMM - 665 Moin Moin HB, T6EXP 2.4GHz
genial ist einfach
21.10.2013 20:00
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Xypaja
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Beitrag: #9
RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Es geht hier ja auch nicht um eine Änderung der vorhandenen Regel, sondern um eine Präzisierung der Regel.

Edit: Die Zeichnung in den Bootsregeln ist ja auch sehr eindeutig, wie die Regel gemeint ist.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2013 20:19 von Xypaja.

21.10.2013 20:14
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eMMa
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RE: Punkt 1 Formulierung des Regeltextes zur max. Kieltiefe

Xypaja schrieb:
...Die Zeichnung in den Bootsregeln ist ja auch sehr eindeutig, wie die Regel gemeint ist.


Gute Idee Frank! Einfach die Zeichnung zum Bestandteil der Regel machen und fertig ist die Präzisierung.


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21.10.2013 20:27
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