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Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
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sini2000
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Beitrag: #1
Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Hallo,

ich habe mich zuletzt mit jemandem unterhalten und der erzählte mir Folgendes:

Wenn ich im I-Net zu einer Regatta einlade, gilt diese Regatta als offizielle Veranstaltung. Und wenn auf dieser Veranstaltung dann irgendetwas passiert, dann haftet derjenige, der die Regatta im I-Net ausgeschrieben hat.

Es sei denn, er veranstaltet die Regatta über einen Verein, dann würde u.U. die Vereinshaftpflicht das abedecken.

Auf meinen Hinweis, dass bei einer MM Regatta ja nicht unbedingt was passiert, meinte er Folgendes:

Mal angenommen es kommt ein Spaziergänger vorbei und schaut zu. Und fällt dabei ins Wasser, auch dann haftet der Veranstalter. Denn eigentlich müsste man den Bereich absperren.

Etwas Anderes ist es wohl, wenn ich mich privat mit ein paar Leuten treffe um ein wenig zu segeln. Aber sobald ich es im I-Net ausschreibe gilt es als Veranstaltung.

Nun werden ja hier viele Regatten ausgeschrieben und von daher, wusstet Ihr das? Und was denkt Ihr da drüber?

Viele Grüsse

Ingrid

10.02.2007 20:41
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Eric Lhoir
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Beitrag: #2
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

ja

wissen wir

das Thema hatten wir schon öfters

No Risk, no Fun

10.02.2007 21:27
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Thomas
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Beitrag: #3
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Zitat:
ja

wissen wir

das Thema hatten wir schon öfters

No Risk, no Fun


Tja, und wenn Du Kasper nicht mal kurzerhand vor einiger Zeit einige Beiträge im (alten) Forum gelöscht hättest (das waren ganze Jahrgänge), dann könnte man Ingrid auch die damalige Diskussion noch mal zeigen, die ausführlichste war irgendwann in 2004, Herbst gewesen, glaube ich. Aber so findet man halt nichts mehr Motz

Ingrid, Dein Bekannter hat Recht. Das Thema ist auch einigen unter uns bekannt. Aber wir haben dafür keine rechtlich verbindliche Lösung. Als Behelf haben wir an einigen Stellen hier ja stehen, das die Treffen alle als Privattreffen anzusehen sind, ohne das sie eine Veranstaltung im rechtlichen Sinne sind (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben). Ob das aber im Schadensfalle was hilft? Ich habe meine Zweifel, wenn ich mir so die "Rechtsprechungen" anschaue.

Aber wenn man eine Veranstalter-Haftplicht hätte (über Verein - privat ist das zu teuer), dann müßte man für jedes Treffen auch einige Anmeldungsadmiralitäten durchziehen: Gewässernutzung beantragen, Veranstaltung bei der Gemeinde melden, etc.............. Und dann ggfs. die ganzen daraus erwachenden Formalitäten erfüllen, und wenn es eben auch nur das Auslegen einer Absperrung ist.

In der mini-sail e.V. Seite findet man auch einen informativen Beitrag zu der Angelegenheit. Die haben ja damals u.a. aus diesen Gründen einen Verein gegründet, um eine Versicherung abschließen zu können.
http://www.mini-sail.de/nr/nr-04-06/nr-04-06.htm

Wie gesagt, ein unschönes Thema.

Gruß
Thomas

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2007 23:51 von Thomas.

10.02.2007 23:50
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sini2000
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Beitrag: #4
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Hallo Thomas,

vielen Dank für den Link. Es war übrigens jemand von Mini Sail, der mir das erklärte. Biggrin

Deshalb war ich ja so erstaunt. Und fragte mich, weiss das keiner oder wird es einfach verdrängt.

Natürlich ist das Risiko, dass so etwas passiert, eher gering, nur wenn es passiert und es kommt wirklich zu einem Personenschaden, dann kann derjenige, der gerade Veranstalter ist, ja irgendwie einpacken.

Deshalb fand ich es auch interessant, wie Ihr, die als Veranstalter einladet, damit umgeht. Verdrängt Ihr das in dem Moment? Lebt Ihr die Kölner Mentalität "Es ist noch immer gut gegangen?"

Viele Grüsse

Ingrid

11.02.2007 13:39
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Rainer
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Beitrag: #5
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Hi Ingrid,

ich sehe die möglichen Szenarien nicht ganz so extrem wie teilweise geschildert. Hatte mich vor 3 Jahren mal mit einem Rechtsanwalt darüber unterhalten, der meinte folgendes:

die Veranstalterhaftung betrifft zum einen die Teilnehmer, zum andern die Zuschauer. Den Teilnehmeraspekt können wir wohl erst mal außer acht lassen, wichtiger ist der Zuschauer. Damit eine Haftung überhaupt in Frage kommt muss die Veranstaltung "ursächlich" für den Haftungsfall sein.

Beispiel: der Veranstalter baut eine Zuschauertribüne auf, jemand fällt runter weil das Geländer der Tribüne zu niedrig war. Hier ist der Haftungsfall klar.

Beispiel: wir verkaufen bei einer Veranstaltung verdorbene Fischbrötchen an die Passanten - Haftung klar.

Beispiel: wir führen an einem Seeufer eine Veranstaltung durch, ein Zuschauer passt nicht auf und fällt vom Uferweg in´s Wasser.
Lt. Rechtsanwalt tritt hier keine Haftung ein da es ja ein öffentlicher Weg ist der hier ohne spezielle Schutzmaßnahmen direkt am Ufer entlang führt. Die betroffene Person könnte auch bei einem normalen Spaziergang vom Weg abgekommen sein und kann ja in so einem Fall auch nicht die Gemeinde wegen fehlender Absperrung verklagen. Im Juristendeutsch gibt es da eine Formulierung die sinngemäß auf "normale Gefahren des Alltags" hinausläuft und die für jeden Menschen ein Minimum an Selbstverantwortung vorsieht ohne dass er für jeden erdenklichen Schadensfall gleich nach "Haftung" rufen kann.

Wenn sich also ein Handvoll RC-Segler irgendwo trifft und es kommen ein paar Zuschauer dazu dann kann ich mir erst mal keine Situation vorstellen wo wir in eine Haftungssituation kommen könnten.

Gruß
Rainer

11.02.2007 15:26
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Christian W.
Wind und Wasser
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Beitrag: #6
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

sini2000 schrieb:
Deshalb fand ich es auch interessant, wie Ihr, die als Veranstalter einladet, damit umgeht. Verdrängt Ihr das in dem Moment? Lebt Ihr die Kölner Mentalität "Es ist noch immer gut gegangen?"


Mit einer anderen Einstellung könntest Du doch morgens kaum noch aus dem Haus gehen, oder? Rolleyes

Je mehr man über diesen theoretischen Fall nachdenkt, desto wahrscheinlicher wird auch, dass er wirklich eintritt!
Juristen oder Versicherungen leben übrigens von der Angst, die sie den Leuten mit solchen Konstrukten einjagen. Shameblue
Aber willst Du Dich damit ernsthaft von Deinem Hobby abhalten lassen?

Ich jedenfalls nicht.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, werde halt Mitglied bei der MiniSail (bin ich deshalb auch) - dann haben die Juristen und Versicherungen auch Erfolg mit ihrer Verunsicherung gehabt. Wink

Gruß, Christian


Der Trimm bringt die Zentimeter, die Taktik die Meter.

GER-888 / CH-57, 50, 83 - Member of CHAOS Sailing Team

11.02.2007 15:28
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Thomas
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Beitrag: #7
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Zitat:
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, werde halt Mitglied bei der MiniSail (bin ich deshalb auch)


Oder beim DSV-registrierten Regattasegelverein VDMYS, dann kannst Du auch gleich bei DSV-Regatten mitmachen (IOM-Klasse etc.).

Allerdings: Das nützt gar nichts, wenn ein dortiges Vereinsmitglied eine Regatta "ausschreibt" / einlädt / "veranstaltet", wenn er diese dann nicht auch unter dem offiziellen Banner des Vereins laufen läßt. Sprich dort vorher anmeldet/abstimmt/um Erlaubnis fragt.

Und diese Erlaubnis wird er eigentlich nur bekommen, wenn er dann auch die ganzen anderen offiziellen Behördengänge vornimmt, die ich oben schon erwähnt habe. Denn sonst ist das Ganze "illegal" und keine Versicherung wird im Falle eines Falles zahlen (auf sowas "Kleingedrucktes" warten die da nur)

Also, wie Eric schon kurz und knapp sagte: No risk no fun.

Und ich denke, was Rainer dazu erfahren hat, dürfte für uns ok sein. Wir sind ja hier nicht in den USA...

Übrigens: Es gab ja letztes Jahr diese RC-Network Sailing-Cup Regatten bzw. Wertungen. Der Verein RC-Network hat aber eine Haftplicht für die an der Wertung teilnehmenden Regatten abgelehnt.

Gruß
Thomas

11.02.2007 15:42
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Eric Lhoir
Unregistered


Beitrag: #8
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Also ich seh das so:

Wenn ich im Stadtpark eine Grillparty mit Freunden " organisiere" und ein Passant in die Kohle greift, um zu gucken ob diese warm ist, kann er mich ja wohl kaum wegen seiner eigenen Dummheit verklagen.

Ich glaube auch nicht daß es Versicherungen gegen Dummheit gibt.

11.02.2007 16:06
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Tobias H.
Senior Member
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Beitrag: #9
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Eric Lhoir schrieb:
Ich glaube auch nicht daß es Versicherungen gegen Dummheit gibt.


Das stimmt schon.

Allerdings sollte man nicht so naiv sein zu glauben, daß bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung der "gesunde Menschenverstand" angewendet wird.

Ich habe mich Anfang 2005 intensiv unter den RC Seglern bekannten Vereinen zum Thema Veranstalterhaftpflicht umgehört. Ziel sollte es sein in einem Verein Mitglied zu werden um als MM Regattaausrichter versichert zu sein. Ergebnis war überall das Gleiche: "Unsere abgeschlossene Veranstalterhaftpflicht umfasst nur eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen." Und da wäre ich dann immer ganz hinten angestanden.
Im Glauben einer möglichen Lösung habe ich speziell den minisail e.V. und rc-network auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Mit der Bitte doch diese "eingeschränkte Veranstaltungszahl" zu erhöhen, eine "umfangreichere" Veranstalterhaftpflicht abzuschließen und damit viele neue Mitglieder zu aquirieren.
Ergebnis bis heute: Null.

Ich blende die möglichen Gefahren einfach aus. Ganz wohl ist mir dabei allerdings nicht.

Vielleicht wäre es möglich für uns MM`ler eine eigene Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Das würde wahrscheinlich eine Vereinsgründung nach sich ziehen und das wollen die meisten MM`ler sehr wahrscheinlich nicht bzw. unsere Klasse ist stolz darauf ohne einen "Dachverband" auszukommen.

Gruß
Tobias

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2007 19:28 von Tobias H..

11.02.2007 19:26
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sini2000
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Beitrag: #10
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Zitat:
Also ich seh das so:

Wenn ich im Stadtpark eine Grillparty mit Freunden " organisiere" und ein Passant in die Kohle greift, um zu gucken ob diese warm ist, kann er mich ja wohl kaum wegen seiner eigenen Dummheit verklagen.


Nein, das ist nicht ganz vergleichbar. Es ist so: Wenn ich am Fühlinger See eine Regatta machen will und würde die Rheinländer alle per Mail dazu einladen, dann ist das eine private Veranstaltung. Und dann ist es vergleichbar mit Deiner Grillparty.

Wenn Du es aber im Forum ausschreibst, dann ist es eine offizielle Veranstaltung.

@Rainer: Das was Du geschrieben hast fand ich gut. Denn da wir ja weder Tribünen aufstellen, Absperrungen machen über die einer stolpern kann oder Fischbrötchen verkaufen Biggrin oder sonstiges, minimiert sich das Risiko natürlich weiter.

@Christian:

Zitat:
Mit einer anderen Einstellung könntest Du doch morgens kaum noch aus dem Haus gehen, oder

?

Ja dass ist richtig, habe ich heute auch dran gedacht. Ein Risiko gibt es immer und überall. Trotzdem finde ich es doch einen feinen Unterschied, ob ich das vorher einschätzen konnte.

Das mit der Mitgliedschaft macht natürlich Sinn, ist aber dann wieder mit nem Riesenaufwand verbunden, wie Thomas schon schreibt.

@Tobias: Derjenige der mir das erklärt hat, sagte mir auch, dass es schon möglich sei, über z.B. Minisail eine Regatta zu buchen ohne Mitglied zu sein. Man zahlt dann einen Betrag an Minisail und kann sich damit absichern.

Das was Du schreibst mit den limitierten Regatten würde das Bild wieder ändern, ich werde ihn aber nochmal deswegen fragen.

Viele Grüsse

Ingrid

12.02.2007 00:02
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