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Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
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Thore
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Beitrag: #11
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Also die Menge der Regatten bei der Minisail e.V. ist in der Tat limitiert, allerdings haben wir dieses Limit bislang nie ausgeschöpft.

Sollte das einmal soweit sein, ist es kein Problem die Versicherung entsprechend zu erweitern.

Daher ist es kein Problem für Mitglieder der Minisail e.V. eine Regatta auszurichten. Diese muss allerdings vorher beim Vorstand der Minisail angekündigt werden und die Einladung wird u.A. auf der http://www.minisail-ev.de Seite veröffentlicht.

Wie das aber immer so ist, erwartet der Verein aber auch von seinen Mitgliedern einen kleinen Bericht und ein paar Fotos von der Veranstaltung. Die Veranstaltungen am Innenhafen oder am Fühlinger See haben schon oft unter dem Namen des Minisail e.V. stattgefunden.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2007 02:18 von Thore.

12.02.2007 02:17
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Christian Ü.
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Beitrag: #12
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Rainer schrieb:
Wenn sich also ein Handvoll RC-Segler irgendwo trifft und es kommen ein paar Zuschauer dazu dann kann ich mir erst mal keine Situation vorstellen wo wir in eine Haftungssituation kommen könnten.


Ich würde es nicht zu sehr verharmlosen. Ich glaube zwar auch nicht, dass einer der Mitsegler persönlich den "Veranstalter" verklagt, wenn ihm was zustößt. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass die Krankenkasse oder der Arbeitgeber eines Mitseglers, der sich bei einer Regatta verletzt hat, das genauso handhaben. Die suchen doch erstmal nach einem anderen, der zahlt. Eine Absicherung erscheint mir daher schon sinnvoll.

Ich hatte den Vorschlag gegenüber RC-N im letzten Frühjahr auch gemacht, eine Veranstalterhaftpflicht anzubieten für Veranstalter von Regatten, die im RC-N Cup gemeldet werden und die nicht anderweitig durch einen Verein, der hinter der Veranstaltung steht, abgesichert sind. Das wurde aber ungeprüft abgewiesen und somit bestand die einzige "Förderung des Modellsegelsports" seitens RC-N im Verschicken alberner Buttons und der Veröffentlichung einer (fehlerhaften) Wertungsliste. Der RC-N Cup ist in seiner letztjährigen Form ausschießlich eine Werbeveranstaltung für RC-N gewesen.

Sollte Herr Kunik auf die tolle Idee kommen, diesen Blödsinn in der selben Form in diesem Jahr wieder aufzuziehen, kann ich nur jedem hier davon abraten, seine Regatten dort anzumelden. Wenn die Devise heißt "no risk, no fun", dann erhöht sich durch eine Meldung bei RC-N höchstens das "risk". Jedenfalls dürfte es vor Gericht schwerfallen, eine MM-Regatta, die im Rahmen einer Regattaserie gemeldet wurde, immer noch als "privaten Segeltreff" zu deklarieren.

12.02.2007 11:14
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Thomas
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Beitrag: #13
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Christians Überlegungen teile ich. Es war auch mit ein Grund, warum es zumindestens in Stuttgart keine RC-N-Wertungen bei den Regatta gab. Und warum ich z.B. in der Vergangenheit auch die Stuttgarter Regatten nur hier im Insider-MM-Forum bzw. per Rundmail bekannt gegeben habe. Keine Info/Aushang beim örtlichen Fachhändler, keine Werbung sonstiger Art. Ich komme aus einer Juristen-Familie (bin als einziger da völlig aus der Art geschlagen) und die haben mir das auch mal geraten, soweit wie möglich den "Einladungsrahmen" klein zu halten, wenn es sich denn nicht anders machen ließe. Aber es sei im Falle eines Falles sehr zweifelhaft, wie man gegenüber den zumeist gut bezahlten Juristen einer Kasse seine Privatthesen dann durchsetzen können wird. Das Argument mit Forderungen seitens Kasse eines Verunfallten ist real - da kann der Verunfallte manchmal gar nichts gegen machen - außer bei der Schadenursache eben keine Angaben über eine evtl. "Veranstaltung" angeben. Ob er das tut? Trifft übrigens sogar, wenn mal was bei ner Party passiert oder wenn jemand bei einem Freund privat beim Renovieren mithilft....
Aber wie gesagt, bislang ist mir nichts "besseres" dazu eingefallen und deshalb lief es die letzten Jahre halt beständig nach der 3-Affen-Regel... Will auch keine Pferde scheu machen, dennoch muß man sich darüber im klaren sein, was in diesem unseren "Rechtsstaat" mittlerweile so alles ausgekaspert wird.

Übrigens war mir für den Regio Cup Ost 2005 am Potsdamer Platz eine Haftplicht seitens des Gewässerbetreibers zugesagt gewesen (nicht schriftlich...). Und für den GMMC steht der Schottener Verein als Veranstalter gerade, wobei die in der Ausschreibung auch stets erwähnen "Ausrichtung in Zusammenarbeit mit Klassenvereinigung". Ansonsten ist es bei mir Essig mit Ausrichtung von "größeren" oder "werbewirksamen" Veranstaltungen, so blöd das halt auch ist, da mir schlicht die ganzen Verwaltungsformalitäten den verbliebenen Spaß an solchen Treffen vollends rauben würden.

12.02.2007 13:40
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Christian W.
Wind und Wasser
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Beitrag: #14
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Noch einige (nicht ganz ernst gemeinte) Ideen, um den privaten Charakter der "Nicht-Veranstaltung" zu unterstreichen:

  • nur angemeldete Segler aus dem Forum zulassen
  • ansonsten jedem nicht angemeldeten Interessenten ein Formular zur Risikoabtretung in die Hand drücken und unterschreiben lassen
  • alle Teilnehmer tragen T-Shirts mit der Aufschrift "wir haben uns nur zufällig hier getroffen" auf dem Rücken
  • jeder Zaungast wird mit dem Kommentar "bitte gehen Sie weiter - es gibt hier nichts zu sehen!" weggeschickt

Wink


Der Trimm bringt die Zentimeter, die Taktik die Meter.

GER-888 / CH-57, 50, 83 - Member of CHAOS Sailing Team

12.02.2007 13:47
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Thomas
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Beitrag: #15
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Zitat:
jeder Zaungast wird mit dem Kommentar "bitte gehen Sie weiter - es gibt hier nichts zu sehen!" weggeschickt


Mit Megaphon direkt ins Gesicht geblasen, gell? Tongue

Zitat:
ansonsten jedem nicht angemeldeten Interessenten ein Formular zur Risikoabtretung in die Hand drücken und unterschreiben lassen


Wird bei etlichen DSV-Regatten so gehandhabt, das die Teilnehmer eine entsprechende Haftungsausschuß-Erklärung unterschreiben. Müßte man auf die Zuschauer ausdehnen. Kriegt der Einholer der Unterschriften dann auch RL-Punkte?

Gruß
Thomas

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2007 14:01 von Thomas.

12.02.2007 14:00
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Eric Lhoir
Unregistered


Beitrag: #16
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Christian W. schrieb:

[*]alle Teilnehmer tragen T-Shirts mit der Aufschrift "wir haben uns nur zufällig hier getroffen" auf dem Rücken





Büdde schön

http://www.spreadshirt.net/shop.php?sid=...p=articles

12.02.2007 14:07
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Stephan Ludwig
  
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Beitrag: #17
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Christian W. schrieb:

  • nur angemeldete Segler aus dem Forum zulassen

Wink


eigentlich auch falsch. Weil es dann ja eine Veranstaltung wird.

Ich werde dem? nur noch wie folgt posten:

Ich gehe am [Datum] um [Uhrzeit] am [Gew?er] segeln. Ich nehme diesmal ein [Bootstyp] mit.

Das ist nur eine simple Information und weder eine Einladung zum zuschauen oder zum mitsegeln. Wer dann kommt kommt auf eigenes Risiko.


1309
"If you want to keep a secret, put it in the sailing instructions."
(Unbekannt)

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2007 14:26 von Stephan Ludwig.

12.02.2007 14:25
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Tobias H.
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Beitrag: #18
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Zitat:
Ich werde dem? nur noch wie folgt posten:

Ich gehe am [Datum] um [Uhrzeit] am [Gew?er] segeln. Ich nehme diesmal ein [Bootstyp] mit.

Das ist nur eine simple Information und weder eine Einladung zum zuschauen oder zum mitsegeln. Wer dann kommt kommt auf eigenes Risiko.


.... und die Kanalvergabe organisiert sich von selbst? Tonnen hattest du natürlich ganz zufällig dabei? Das Startband natürlich auch? Tocktock

Stephan, glaubst du auch noch an den Weihnachtsmann? Wink

Fazit: Die werden dich vor Gericht trotzdem verknacken. Rolleyes

Gruß
Tobias

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2007 15:13 von Tobias H..

12.02.2007 15:12
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Tobias H.
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Beitrag: #19
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Christian W. schrieb:

[*]alle Teilnehmer tragen T-Shirts mit der Aufschrift "wir haben uns nur zufällig hier getroffen" auf dem Rücken
Wink


... sollte auf dem T-Shirt nicht lieber die Aufschrift "ich bin ganz zufällig hier" stehen?

Ansonsten stellt der Richter den von dir verwendeten Plural in Frage! Hahaha Big Grin

12.02.2007 15:16
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Stephan Ludwig
  
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Beitrag: #20
RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?

Tobias V. schrieb:


.... und die Kanalvergabe organisiert sich von selbst?

die meisten haben Synthies, damit dürfte das recht einfach gehen Wink

Zitat:
Tonnen hattest du natürlich ganz zufällig dabei? Das Startband natürlich auch? Tocktock

jaklar... ich übe ja nur für die nächste versicherte Veranstaltung

Zitat:
Stephan, glaubst du auch noch an den Weihnachtsmann? Wink

wir glauben ans Christkind und an den Nikolaus, und dieses Jahr war einer bei uns zu Hause und der hat sich beschwert, dass ich zwar sooo oft zu Regatten fahre, aber NIE NIE NIE gewinne....Schulter

Zitat:
Fazit: Die werden dich vor Gericht trotzdem verknacken. Rolleyes

mals Späßchen bei Seite gelassen: Das ganze ist definitiv ein Problem für alle, die nicht Mitgleid eines versicherten Vereines sind. Bisher ist zwar noch nichts passiert und ich glaube auch nicht das wir einen besonders gefährlichem Hobby nachgehen, aber die Größe unserer Treffen geht über ein "normales" Treffen bei weitem hinaus und damit steigt zwnagsläufig das Risiko das etwas passiert oder das jemand dem etwas passiert ist den "Einlader" in die Haftung nimmt.

Auch wenn man nur hier im Forum zu Regatten aufruft, es wird defintiv eine öffentliche Veranstaltung, selbst wenn wir den Block "Termine" nur noch für registrierte User freigeben sollten.

Aber welche Alternativen haben wir ? Für GMMC ist gesorgt, der ein oder andere Verein wird auch mal zu einer Regatta einladen. Aber solls das dann gewesen sein ? Die Szene hat bisher durch die zahlreichen unterschiedlichen Regatten gelebt.


1309
"If you want to keep a secret, put it in the sailing instructions."
(Unbekannt)

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2007 17:00 von Stephan Ludwig.

12.02.2007 16:58
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