Segelanweisungen
für den 12. GERMAN MICRO MAGIC CUP
13./14. Juni 2015
1) Allgemeines
1.1. Wettfahrten werden nach den Micro Magic – Klassenregeln 2004, der Ausschreibung und der Segelanweisung gesegelt.
1.2. Die Segelanweisung kann durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen geändert werden. Änderungen werden spätestens 10 Minuten vor der Wettfahrt bekannt gegeben.
1.3. Alle teilnehmenden Boote müssen im Forum der Klassenvereinigung
gemeldet haben.
1.4. Alle teilnehmenden Boote müssen zur Unterscheidung bzw. zweifelsfreien Notierung der Zieleinläufe Segelnummern auf beiden Seiten des Großsegels führen. Eine Änderung der im Forum gemeldeten Segelnummer bedarf der Zustimmung der Wettfahrtleitung. Pro Starter gilt nur eine Segelnummer, Ersatz-/ Wechselboote müssen immer die gleiche Segelnummer haben.
1.5. Die Benutzung der Fernsteuerfrequenzen geschieht bei jedem Teilnehmer eigenverantwortlich.
1.6. Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder eines Schiedsgerichtes (z. B. Startreihen-folge, Starter), erfolgen durch Aushang an der Startstelle und durch Ausruf.
2) Sicherheitsbestimmungen
2.1 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung bzw. Haftung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schäden oder Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben. Jeder Teilnehmer haftet für Schäden, die sich durch sein Tun am Regattagelände ergeben. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Fälle wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt.
2.2 Die im Forum angegeben Frequenzen werden von der Wettfahrtleitung nach bestem Bemühen eingeteilt. Bei Frequenzwechseln während der Wettfahrten ist die Wettfahrtleitung zu informieren bzw. um Erlaubnis zu fragen.
2.3 Jeder Teilnehmer hat in der Zeit in der er nicht segelt, während einer anderen laufenden Wettfahrt, sein Sendegerät ausgeschaltet zu lassen, um mögliche Störungen zu vermeiden.
2.4 Teilnehmer, die nicht an einer Wettfahrt teilnehmen, haben den abgegrenzten Bereich für die aktiven Steuerleute zu verlassen.
3) Wertung
3.1 Die Teilnehmer werden in zwei Gruppen A und B aufgeteilt, die für jeden Wer-tungslauf per Losprogramm unterschiedlich zusammengestellt werden. In jeder Gruppe gleiche Punktevergabe/Platz. Nach mehreren Läufen Addition der Einzelpunkte.
3.2 Die Einteilungen auf die Gruppen für jede Wettfahrt erfolgt nach der Registrierung vor Ort.
3.3 Die Anzahl von Streichläufen wird vor Ort entschieden.
3.4 Die Gruppeneinteilungen werden an der Startstelle ausgehängt. Jeder Teilneh-mer muss sich dort rechtzeitig über seine jeweilige Startgruppe informieren, um keinen Start zu versäumen.
4) Start
4.1. Der Start erfolgt mit frei segelnden Booten (kein Anschieben vom Ufer aus). Die Startzeit nach dem einmaligen Gruppenaufruf (z. B. "nächster Start Gruppe B Lauf 4") an der Startstelle wird durch ein Startband automatisch angesagt: “ Noch 3 Minuten bis zum Start, 2 Minuten, noch 1,5 Minuten, noch 60 Sekunden-50-40-30-20-10-9-8-7-6-5-4-3-2-1-Start“. Jeder Teilnehmer ist dabei selbst verantwortlich, innerhalb dieser drei Minuten rechtzeitig aufs Wasser zu kommen.
4.2. Die Startlinie wird gebildet durch zwei Startbahnmarken. Der jeweilige Kursverlauf und damit auch die Startrichtung werden vor Beginn des Laufes festgelegt, durch Aushang von Tafeln an der Startstelle und durch Ausruf bekannt gegeben.
4.3. Wird ein Frühstarter durch die Wettfahrtleitung erkannt, so gibt die Wettfahrtlei-tung dessen Segelnummer durch Aufruf bekannt. Der Frühstarter segelt, ohne dass andere Schiffe dadurch behindert werden, zurück hinter die Startlinie und startet dann damit erneut. Sollte der Frühstarter nicht regelgerecht neu starten, wird er in dieser Wettfahrt als DSQ gewertet.
4.4. Bei einem Massenfrühstart kann die Wettfahrtleitung das gesamte Starterfeld zurückrufen und einen erneuten Start durchführen.
4.5. Startet ein Teilnehmer in einem Lauf nicht, so soll er das beim Startaufruf der Startstelle bitte bekannt geben.
5) Bahnen
5.1. Die Regattabahn wird durch Bahnmarkentonnen gebildet. Die Folge der abzusegelnden Bahnmarken beträgt in der Regel: Start-Luv-Lee-Luv-Lee-Ziel für einen Lauf. Überblick über die Bahnmarkentonnen und die geplante Kursauslegung siehe Abbildungen letzte Seite.
5.2. Der genaue Kurs und Änderungen werden vor Ort von der Wettfahrtleitung vor Beginn einer Wettfahrt an der Startstelle ausgehängt und durch Ausruf bekannt gegeben.
5.3. Bojenberührung ist erlaubt (aber nicht empfehlenswert...).
6) Ziel
6.1. Die Ziellinie wird durch zwei Zielbahnmarken gebildet, bei Durchgang bitte die Segelnummer laut und deutlich ausrufen.
6.2. Für die Wertung des Zieleinganges gilt die erste „Berührung“ der Ziellinie, das Boot muss danach jedoch noch komplett überqueren und darf nicht mehr zurück in den Kurs segeln.
6.3. Jedes durch das Ziel gegangene Boot muß sich von nachfolgenden Booten, die noch in der Wettfahrt sind unbedingt freihalten. Erfolgt dennoch eine Behinde-rung, wird das Boot disqualifiziert.
6.4. Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung bekannt geben.
7) Beendigung der Wettfahrt
7.1. Das Ende einer Wettfahrt wird durch Lautsignal von der Wettfahrtleitung ange-zeigt.
7.2. Eine Wettfahrt kann aus sicherheitstechnischen oder anderen Gründen jederzeit von der Wettfahrtleitung beendet werden.
7.3. Nach Zieldurchgang des ersten Bootes haben die folgenden Boote ca. 10 Minu-ten Zeit zur Beendigung des Laufes. Danach wird die Reihenfolge auf dem Wasser als Ergebnis für die Wettfahrt gewertet.
8) Ersatzstrafen, Proteste
8.1 Nach einer Behinderung / Wegerechtsverletzung hat sich ein verursachendes Boot in fairer Weise durch einen Vollkreis (Vollkreiskringel mit 360°) für seine Behinderung zu entschuldigen.
Dieser Entlastungskringel ist laut anzukündigen und stets im freien Wasser auf dem gleichen Schenkel zwischen den beiden Bahnmarken, wo die Behinderung / Wegerechtsverletzung stattgefunden hat, durchzuführen. Beim Kringeln hat man keinerlei Wegerecht. Sollte es bei der Ausführung des Vollkreises zu einer Behinderung eines anderen Bootes kommen, so ist der Vollkreis zu wiederholen und dazu ein weiterer Vollkreis zu drehen. Ein Unterlassen einer Entlastungsstrafe kann zur Disqualifikation in der Wettfahrt führen.
8.2 Protestverhandlungen sollten eine zu vermeidende Angelegenheit sein, aber wenn ein Skipper eine Protestverhandlung wünscht, muss er der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang sofort mitteilen, gegen wen und warum er protestieren will.
8.3 Ein Protest wird dann direkt nach Ende einer Wettfahrt bei der Startstelle verhandelt. Protestparteien und Zeugen haben sich deshalb bereitzuhalten, um einen unnötigen Zeitverzug zu vermeiden.
8.4 Eine Wiedergutmachung nach einem unverschuldeten Wettfahrtausfall, z.B. durch Verhängen mit einem anderen Boot, gibt es nur in Ausnahmefällen, in denen der Benachteiligte nachweisen kann, dass er keine Chance für eine Vermeidung des Ausfalls hatte. Ersatzweise kann dabei eine mittlere Platzierung in der Gruppe gegeben werden.
9) Überblick über Bahnmarkentonnen und prinzipielle Kursverläufe
Segelanweisung-GMMC-2015.pdf (Größe: 195.8 KB / Downloads: 70)