Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
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Eric Lhoir
Unregistered
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
Ma gut, laden wir halt zum grillen ein,
Daß die Leute Boote dabei haben ist Zufall.
Und was kann ich dafür wenn ich den Grill Zuhause vergessen habe ?
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12.02.2007 17:04 |
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Christian Ü.
Senior Member
   
Beiträge: 1.693
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
Mit sowas wird man wohl im Ernstfall nicht weit kommen.
Man sollte zusehen, den Ball flachzuhalten, was den Begriff "Veranstaltung" angeht. Das gilt insbesondere für den Fall, wenn doch mal was passiert ist. Wenn ich bei einer Regatta an der Dooven Elbe vom Steg falle und mir dabei an der Mastspitze einer gesunkenen rMM ein Auge aussteche, dann erzähle ich ja auch nichts Falsches, wenn ich sage, dass ich mich mit meinem alten Kumpel Eric mal wieder zum Segeln treffen wollte...
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12.02.2007 18:35 |
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Eric Lhoir
Unregistered
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
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12.02.2007 18:45 |
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Eric Lhoir
Unregistered
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
Vielleicht könnte man ja auch ein Ig gründen.
und dadurch eine Versicherung abschliessen.
Allerdings nicht mit monatlichen Mitgliedsbeiträgen, sondern mit Startgeld bei einer Regatten.
Das Ganze als " virtuelle Ig"
Tobias könnte ja mit seiner Excel tabelle ausrechnen wieviele Starter es 2006 gab , damit könnte man evtl schon mal planen und sich erkundigen was so eine Versicherung kostet,
Ich würde das gerecht finden, denn dann würden nur wirklich die bezahlen die auch wirklich an regatten teilnehmen
Für Studenten kann man ja über eine Ermässigung nachdenken
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21.02.2007 19:06 |
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Christian W.
Wind und Wasser
   
Beiträge: 691
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
Hi Eric!
Eigentlich ist doch die Minisail soweit ich weiss aus den gleichen Motiven entstanden.
Den Ruhrland-Cup habe ich auch da angemeldet und das war soweit kein Problem.
Wenn Du jetzt noch was gründen willst, musst Du z. B. auch eine Versicherung finden und bestimmt diverse Auflagen erfüllen, sonst wird's mit der Haftung auch nichts im Ernstfall.
Ich fürchte bei dem ganzen Aufwand könnte einem glatt die Lust am Segeln
vergehen... 
Entspricht zudem auch nicht so ganz der MM-Idee mit spontanem, ungezwungenen Segeln.
Aber wenn Du Dich mal schlau machen wolltest, wäre das bestimmt interessant.
Gruß, Christian
PS:
Dieser ganze Haftungs Hick-Hack treibt mir ja schon wieder die Galle hoch. Warum kann man in diesem Land nicht mal einfach ungestört seinem Hobby nachgehen, ohne ein Heer von Anwälten und Versicherungsbänkern mitzufinanzieren?
PPS:
Warum lassen wir die Sache nicht einfach von einer Versicherung selbst finanzieren? Jeder, der einen werbewirksamen und kostenlos zu beziehenden Aufkleber von Versicherung "XYZ" auf seinem Rumpf trägt, ist automatisch versichert.
Der Trimm bringt die Zentimeter, die Taktik die Meter.GER-888 / CH-57, 50, 83 - Member of CHAOS Sailing Team
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2007 20:37 von Christian W..
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21.02.2007 19:45 |
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Eric Lhoir
Unregistered
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
PS:
Dieser ganze Haftungs Hick-Hack treibt mir ja schon wieder die Galle hoch. Warum kann man in diesem Land nicht mal einfach ungestört seinem Hobby hochgehen, ohne ein Heer von Anwälten und Versicherungsbänkern mitzufinanzieren?
Die Franzosen hatten das gleiche Problem und haben aus diesem Grund seit einer Woche und 9 Monaten Diskussionen eine Ig gegründet.
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21.02.2007 20:06 |
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sini2000
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
Hallo,
natürlich kann einem die Lust am Segeln vergehen bei diesem Hickhack, aber so ist das nun mal in Deutschland.
Und nach Allem was ich so rausgelesen habe, ist doch keinem so richtig wohl dabei, wenn er ne Regatta ins Leben ruft.
Eigentlich wird diese Tatsache doch verdrängt und man hofft, dass es doch noch immer gut gegangen ist.
Vielleicht wird auch nie irgendwas passieren, aber wer kann das mit Sicherheit sagen?
Erics Idee finde ich sehr gut. Und ich denke, wenn bei einer Regatta Startgeld für die Versicherung gezahlt werden muss, dann ist das kein Drama.
Lieber im Vorfeld ein wenig Heckmeck und Action. Und wenn es so geht, wie Eric denkt, dann kann man von da an ja wieder frei und fröhlich Regatten veranstalten - ohne Bauchschmerzen.
Alternativ könnte man natürlich auch der Mini Sail beitreten, was kostet die denn so?
Viele Grüsse
Ingrid
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21.02.2007 20:31 |
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Stephan Ludwig
   
Beiträge: 959
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
1309
"If you want to keep a secret, put it in the sailing instructions."
(Unbekannt)
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21.02.2007 21:42 |
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Stefan
MM-Segler
   
Beiträge: 625
Gruppe: Registriert
Registriert seit: Jan 2004
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
Hallo Ingrid,
es mag ja nett sein, für vereinlose MM-Skipper eine MM-IG zu gründen.
Ich würde für mich jedoch die IG Mini-Sail vorziehen, da dort meine Veranstalterhaftpflicht ja zum "Lieferumfang" gehört.
Aber hier wurde auch schon aufgeführt, dass solche Veranstaltungen dann einen enormen Papierkram mit sich bringen: Anmeldung beim Amt etc. - und das alles, um der Versicherung keine direkte Angriffsfläche für eine Zahlungsverweigerung zu bieten.
Ich habe bereits zahlreiche MM-Regatten veranstaltet und habe bislang mit diesem Thema Glück gehabt. Aber dieses Thema ist leider zu ernst, als dass man es einfach beiseite schieben sollte.
Inzwischen bin ich im MBR Köln und darüber auch haftpflichtversichert, sofern ich solch eine Veranstaltung dort anmelde. Ob das ohne die behördlichen Genehmigungen dann auch den Versicherungsanforderungen standhält, weiß ich nicht.
Vergangenes Jahr wollten wir eine MM-Regatta auf dem MediaPark-See in Köln veranstalten und man machte mir neben der Veranstalterhaftpflicht zur Auflage, auch noch das THW zu engagieren - falls jemand in den Untiefen des Weihers zu ertrinken droht. Da habe ich aufgegeben 
Stefan
MM 139 Haihäppchen, 2.4 GHz Spektrum DX6
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21.02.2007 22:04 |
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Eric Lhoir
Unregistered
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RE: Haftung des Veranstalters als Privatmensch?
Vergangenes Jahr wollten wir eine MM-Regatta auf dem MediaPark-See in Köln veranstalten und man machte mir neben der Veranstalterhaftpflicht zur Auflage, auch noch das THW zu engagieren - falls jemand in den Untiefen des Weihers zu ertrinken droht.
Stefan
solange es nicht die DGzRs und der GSG9 ist, geht es ja noch.
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21.02.2007 23:59 |
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